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Revision gegen Gerichtsurteil nach Messerangriff auf Chefin in Herzberg

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Richterhammer

Nach dem Messerangriff eines Syrers auf seine Chefin in Herzberg wird das Gerichtsurteil auf den Prüfstand gestellt. Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision gegen das Urteil des Cottbuser Landgerichts Revision eingelegt.

Das Gericht hatte den zur Tatzeit 39-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt (wie berichtet). Der Angeklagte soll seine Chefin im Juni 2017 während einer Massage mit einem Rasiermesser angegriffen und sie dabei am Hals, an der Brust und am Bauch verletzt haben.

red


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